Freiheiten und Rechte in der Schweiz

Rechte und Freiheiten in der Schweiz

Art. 8 Rechtsgleichheit der Bundesverfassung

1 Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

In der Schweiz gibt es Grundrechte, die für alle Menschen im Land gelten. Unabhängig von Herkunft, Ethnie, Geschlecht, Alter, Sprache, sozialer Stellung, Lebensform, religiöser / weltanschaulicher oder politischer Überzeugung oder körperlicher, geistiger oder psychischer Verfassung.

Religions- und Glaubensfreiheit

Art. 15 Glaubens- und Gewissensfreiheit der Bundesverfassung

1 Die Glaubens- und Gewissensfreiheit ist gewährleistet. 2 Jede Person hat das Recht, ihre Religion und ihre weltanschauliche Überzeugung frei zu wählen und allein oder in Gemeinschaft mit anderen zu bekennen. 3 Jede Person hat das Recht, einer Religionsgemeinschaft beizutreten oder anzugehören und religiösem Unterricht zu folgen. 4 Niemand darf gezwungen werden, einer Religionsgemeinschaft beizutreten oder anzugehören, eine religiöse Handlung vorzunehmen oder religiösem Unterricht zu folgen.

Diese Freiheit bedeutet nicht nur, dass Sie frei sind Ihren Glauben auszudrücken, sondern auch, dass Sie frei sind, Ihren Glauben zu wechseln. In gewissen Ländern wird nur eine Religion akzeptiert. Hingegen steht es in der Schweiz jedem frei, seine eigene Wahl zu treffen. Diskriminierung aus Religionsgründen, des persönlichen Glaubens, der politischen Meinung, der Rasse oder des Geschlechts oder aus anderen Gründen ist nicht zulässig. Wenn Sie wegen Ihres Glaubens bedroht und diskriminiert werden, machen sich die Täter strafbar. Jede Person hat das Recht, seine Religion zu praktizieren: sei es privat in der eigenen Wohnung, in Bundesasyl- & kantonalen Durchgangzentren oder in öffentlichen Räumen. Dieses Recht steht allen Menschen in der Schweiz zu, unabhängig ihrer Herkunft und Nationalität.